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   VG Leipzig, 12.01.1996 - 1 K 609/94   

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VG Leipzig, 12.01.1996 - 1 K 609/94 (https://dejure.org/1996,12509)
VG Leipzig, Entscheidung vom 12.01.1996 - 1 K 609/94 (https://dejure.org/1996,12509)
VG Leipzig, Entscheidung vom 12. Januar 1996 - 1 K 609/94 (https://dejure.org/1996,12509)
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  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Leipzig, 12.01.1996 - 1 K 609/94
    [BVerwGE 44, S. 294 ff. (300); Kopp, VwVfG , § 43 Rdnr. 10; Stelkens a.a.o. Rdnr. 241. Ein solches enges Gemeinschaftsverhältnis - insbesondere in räumlicher Hinsicht - besteht zwischen dem an einem Erwerb eines Grundstückes aus der Hand des Verfügungsberechtigten Interessierten und dem Anmelder von Rückübertragungsansprüchen an diesem Grundstück gerade nicht.
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus VG Leipzig, 12.01.1996 - 1 K 609/94
    Jedoch steht nach der Rechtsprechung das Fehlen eines Vorverfahrens der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, wenn der Beklagte sich vorbehaltslos auf die Klage einläßt und, ohne das Fehlen des Vorverfahrens zu rügen, die Abweisung beantragt [BVerwGE 64, S. 325 ff. (330); a.A. Kopp VwGO , 10. Aufl. § 68 Rdnr. 28].
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1991 - 9 S 2907/89

    Widerruf der Weiterbildungsermächtigung bei Zahnarzt

    Auszug aus VG Leipzig, 12.01.1996 - 1 K 609/94
    Eine weitere Ausnahme vom Erfordernis eines Vorverfahrens ist von der Rechtsprechung anerkannt, wenn die dem in Frage stehenden Verwaltungsakt beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung unzutreffend dahin informiert hat, daß unmittelbar Klage erhoben werden könne (VGH Mannheim, in NVwZ-RR 1992, S. 354, m.w.N.).
  • LG Dortmund, 30.09.1992 - 1 S 190/92

    Zur Berücksichtigung des Bestehens einer Privathaftpflichtversicherung

    Auszug aus VG Leipzig, 12.01.1996 - 1 K 609/94
    Am 24.3.1993 fand vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung in dem dortigen Verfahren 1 S 190/92 (Streitgegenstand: sofortige Vollziehbarkeit der Investitionsbescheinigung vom 22.3.1991) statt.
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